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2. Mose 21:35
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

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2. Mose 21:35
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

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2. Mose 21:1
Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:

2. Mose 21:28
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.

2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

2. Mose 21:30
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

2. Mose 21:31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

2. Mose 21:32
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

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2. Mose 22:6
Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

5. Mose 22:8
Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

Römer 14:13
Darum lasset uns nicht mehr einer den andern richten; sondern das richtet vielmehr, daß niemand seinem Bruder einen Anstoß oder Ärgernis darstelle.

1. Korinther 10:32
Gebet kein Ärgernis weder den Juden noch den Griechen noch der Gemeinde Gottes;

Philipper 1:10
daß ihr prüfen möget, was das Beste sei, auf daß ihr seid lauter und unanstößig auf den Tag Christi,

1. Thessalonicher 5:22
Meidet allen bösen Schein.

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3. Mose 24:18
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.

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3. Mose 24:21
Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben.


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