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2. Mose 21:31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

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2. Mose 21:31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.

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2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

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2. Mose 21:32
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.


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