4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
--------------------
4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.
--------------------
4. Mose 4:24
Das soll aber der Geschlechter der Gersoniter Amt sein, das sie schaffen und tragen:
Öffentlich zugänglich (Public Domain)