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4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

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4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

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4. Mose 4:29
Die Kinder Merari nach ihren Geschlechtern und Vaterhäusern sollst du auch ordnen,

4. Mose 4:30
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugen, daß sie ein Amt haben in der Hütte des Stifts.

4. Mose 4:31
Dieser Last aber sollen sie warten nach allem ihrem Amt in der Hütte des Stifts, das sie tragen die Bretter der Wohnung und Riegel und Säulen und Füße,

4. Mose 4:32
dazu die Säulen des Vorhofs umher und Füße und Nägel und Seile mit allem ihrem Geräte, nach allem ihrem Amt; einem jeglichen sollt ihr seinen Teil der Last am Geräte zu warten verordnen.

4. Mose 4:33
Das sei das Amt der Geschlechter der Kinder Merari, alles, was sie schaffen sollen in der Hütte des Stifts unter der Hand Ithamars, des Priesters, des Sohnes Aarons.

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4. Mose 4:35
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste Jahr, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten.

4. Mose 4:39
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten.

4. Mose 4:43
von dreißig Jahren an und darüber bis ins fünfzigste, alle, die zum Dienst taugten, daß sie Amt in der Hütte des Stifts hätten.

4. Mose 4:47
von dreißig Jahren und darüber bis ins fünfzigste, aller, die eingingen, zu schaffen ein jeglicher sein Amt und zu tragen die Last der Hütte des Stifts,


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