2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
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2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
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2. Mose 22:9
Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die “Götter” kommen. Welchen die “Götter” verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
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2. Mose 22:14
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
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