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2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

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2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

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2. Mose 22:9
Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die “Götter” kommen. Welchen die “Götter” verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

2. Mose 22:10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

2. Mose 22:11
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

2. Mose 22:13
Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

1. Mose 31:39
was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein.

2. Mose 22:7
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

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2. Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

2. Mose 22:14
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.


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