2. Mose 21:31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
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2. Mose 21:31
Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt.
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2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
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2. Mose 21:32
Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
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2. Mose 21:30
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.
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2. Mose 21:28
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
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