1 2 3 4 1-4 5

Hesekiel 48:23
Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

--------------------

   1 2 3 4 1-4 5

Hesekiel 48:23
Darnach sollen die andern Stämme sein: Benjamin soll seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

--------------------


1. Mose 35:16
Und sie zogen von Beth-El. Und da noch ein Feld Weges war von Ephrath, da gebar Rahel.

1. Mose 35:17
Und es kam sie hart an über der Geburt. Da aber die Geburt so schwer ward, sprach die Wehmutter zu ihr: Fürchte dich nicht, denn diesen Sohn wirst du auch haben.

1. Mose 35:18
Da ihr aber die Seele ausging, daß sie sterben mußte, hieß sie ihn Ben-Oni; aber sein Vater hieß ihn Ben-Jamin.

1. Mose 35:19
Also starb Rahel und ward begraben an dem Wege gen Ephrath, das nun heißt Bethlehem.

-----

3. Mose 25:23
Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

Sprüche 3:9
Ehre den HERRN von deinem Gut und von den Erstlingen all deines Einkommens,

Hesekiel 48:9
Und davon sollt ihr dem HERRN einen Teil absondern, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend Ruten breit.

Hesekiel 48:10
Und dieser heilige Teil soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ruten lang gegen Mitternacht und gegen Mittag und zehntausend breit gegen Morgen und gegen Abend. Und das Heiligtum des HERRN soll mittendarin stehen.

Hesekiel 48:11
Das soll geheiligt sein den Priestern, den Kindern Zadok, welche meine Sitten gehalten haben und sind nicht abgefallen mit den Kindern Israel, wie die Leviten abgefallen sind.

Hesekiel 48:12
Und soll also dieser abgesonderte Teil des geheiligten Landes ihr eigen sein als Hochheiliges neben der Leviten Grenze.

Hesekiel 48:13
Die Leviten aber sollen neben der Priester Grenze auch fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend Ruten in die Breite haben; denn alle Länge soll fünfunzwanzigtausend und die Breite zehntausend Ruten haben.

Hesekiel 48:14
Und sollen nichts davon verkaufen noch verändern, damit des Landes Erstling nicht wegkomme; denn es ist dem HERRN geheiligt.

Hesekiel 48:15
Aber die übrigen fünftausend Ruten in die Breite gegen fünfunzwanzigtausend Ruten in die Länge, das soll gemeines Land sein zur Stadt, darin zu wohnen, und zu Vorstädten; und die Stadt soll mittendarin stehen.

Hesekiel 48:16
Und das soll ihr Maß sein: viertausend und fünfhundert Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen gegen Morgen und gegen Abend auch viertausend und fünfhundert.

Hesekiel 48:17
Die Vorstadt aber soll haben zweihundertundfünfzig Ruten gegen Mitternacht und gegen Mittag, desgleichen auch gegen Morgen und gegen Abend zweihundertundfünfzig Ruten.

Hesekiel 48:18
Aber das übrige an der Länge neben dem Abgesonderten und Geheiligten, nämlich zehntausend Ruten gegen Morgen und zehntausend Ruten gegen Abend, das gehört zum Unterhalt derer, die in der Stadt arbeiten.

Hesekiel 48:19
Und die Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten.

Hesekiel 48:20
Also soll die ganze Absonderung fünfundzwanzigtausend Ruten ins Gevierte sein; ein Vierteil der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

-----

Josua 18:21
Die Städte aber des Stammes der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern sind diese: Jericho, Beth-Hogla, Emek-Keziz,

Josua 18:22
Beth-Araba, Zemaraim, Beth-El,

Josua 18:23
Avvim, Happara, Ophra,

Josua 18:24
Kaphar-Ammonai, Ophni, Geba. Das sind zwölf Städte und ihre Dörfer.

Josua 18:25
Gibeon Rama, Beeroth,

Josua 18:26
Mizpe, Kaphira, Moza,

Josua 18:27
Rekem, Jerpeel, Thareala,

Josua 18:28
Zela, Eleph und die Jebusiter, das ist Jerusalem, Gibeath, Kirjath. Vierzehn Städte und ihre Dörfer. Das ist das Erbteil der Kinder Benjamin nach ihren Geschlechtern.

Hesekiel 48:1
Dies sind die Namen der Stämme: von Mitternacht, an dem Wege nach Hethlon, gen Hamath und Hazar-Enon und von Damaskus gegen Hamath, das soll Dan für seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.

Hesekiel 48:2
Neben Dan soll Asser seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Hesekiel 48:3
Neben Asser soll Naphthali seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Hesekiel 48:4
Neben Naphthali soll Manasse seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Hesekiel 48:5
Neben Manasse soll Ephraim seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

Hesekiel 48:6
Neben Ephraim soll Ruben seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.

-----

Hesekiel 45:1
Wenn ihr nun das Land durchs Los austeilt, so sollt ihr ein Hebopfer vom Lande absondern, das dem HERRN heilig sein soll, fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit; der Platz soll heilig sein, soweit er reicht.

Hesekiel 45:2
Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen je fünfhundert Ruten ins Gevierte und dazu ein freier Raum umher fünfzig Ellen.

Hesekiel 45:3
Und auf dem Platz, der fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit ist, soll das Heiligtum stehen, das Allerheiligste.

Hesekiel 45:4
Das übrige aber vom geheiligten Lande soll den Priestern gehören, die im Heiligtum dienen und vor den HERRN treten, ihm zu dienen, daß sie Raum zu Häusern haben, und soll auch heilig sein.

Hesekiel 45:5
Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.

Hesekiel 45:6
Und der Stadt sollt ihr auch einen Platz lassen für das ganze Haus Israel, fünftausend Ruten breit und fünfundzwanzigtausend lang, neben dem geheiligten Lande.

Hesekiel 45:7
Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.

-----

Hosea 11:12
In Ephraim ist allenthalben Lügen wider mich und im Hause Israel falscher Gottesdienst. Aber auch Juda hält nicht fest an Gott und an dem Heiligen, der treu ist.

-----

2. Petrus 2:12
Aber sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von Natur dazu geboren sind, daß sie gefangen und geschlachtet werden, lästern, davon sie nichts wissen, und werden in ihrem verderblichen Wissen umkommen


Öffentlich zugänglich (Public Domain)