Hiob 24:9
Man reißt das Kind von den Brüsten und macht's zum Waisen und macht die Leute arm mit Pfänden.
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Hiob 24:9
Man reißt das Kind von den Brüsten und macht's zum Waisen und macht die Leute arm mit Pfänden.
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3. Mose 25:39
Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen;
Matthäus 18:25
Da er's nun nicht hatte, zu bezahlen, hieß der Herr verkaufen ihn und sein Weib und seine Kinder und alles, was er hatte, und bezahlen.
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5. Mose 24:6
Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
Hiob 24:4
Die Armen müssen ihnen weichen, und die Dürftigen im Lande müssen sich verkriechen.
Hiob 24:5
Siehe, wie Wildesel in der Wüste gehen sie hinaus an ihr Werk und suchen Nahrung; die Einöde gibt ihnen Speise für ihre Kinder.
Hesekiel 18:12
die Armen und Elenden beschädigt, mit Gewalt etwas nimmt, das Pfand nicht wiedergibt, seine Augen zu den Götzen aufhebt und einen Greuel begeht,
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5. Mose 24:14
Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,
5. Mose 24:15
sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei.
5. Mose 24:16
Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben.
Psalmen 94:6
Witwen und Fremdlinge erwürgen sie und töten die Waisen
Sprüche 23:11
Denn ihr Erlöser ist mächtig; der wird ihre Sache wider dich ausführen.
Jeremia 22:3
So spricht der HERR: Haltet Recht und Gerechtigkeit, und errettet den Beraubten von des Frevlers Hand, und schindet nicht die Fremdlinge, Waisen und Witwen, und tut niemand Gewalt, und vergießt nicht unschuldig Blut an dieser Stätte.
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Sprüche 27:13
Nimm dem sein Kleid, der für einen andern Bürge wird, und pfände ihn um der Fremden willen.
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