5. Mose 19:15
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
--------------------
5. Mose 19:15
Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen.
--------------------
2. Mose 23:2
Du sollst nicht folgen der Menge zum Bösen und nicht also verantworten vor Gericht, daß du der Menge nach vom Rechten weichest.
3. Mose 19:15
Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht, und sollst nicht vorziehen den Geringen noch den Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten recht richten.
3. Mose 19:16
Du sollst kein Verleumder sein unter deinem Volk. Du sollst auch nicht stehen wider deines Nächsten Blut; denn ich bin der HERR.
5. Mose 1:16
und gebot euren Richtern zur selben Zeit und sprach: Verhört eure Brüder und richtet recht zwischen jedermann und seinem Bruder und dem Fremdlinge.
-----
5. Mose 19:16
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
5. Mose 19:19
so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,
Matthäus 26:59
Die Hohenpriester aber und die Ältesten und der ganze Rat suchten falsch Zeugnis gegen Jesus, auf daß sie ihn töteten,
Markus 14:59
Aber ihr Zeugnis stimmte noch nicht überein.
-----
Matthäus 18:15
Sündigt aber dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.
-----
Markus 6:7
Und er berief die Zwölf und hob an und sandte sie je zwei und zwei und gab ihnen Macht über die unsauberen Geister,
-----
1. Johannes 5:7
Denn drei sind, die da zeugen: der Geist und das Wasser und das Blut;
1. Johannes 5:8
und die drei sind beisammen.
-----
Offenbarung 11:4
Diese sind die zwei Ölbäume und die Fackeln, stehend vor dem HERRN der Erde.
Öffentlich zugänglich (Public Domain)