1 2 3 4 1-4 5

3. Mose 27:17
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

--------------------

   1 2 3 4 1-4 5

3. Mose 27:17
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

--------------------


3. Mose 27:14
Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

-----

3. Mose 27:15
So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

-----

3. Mose 27:16
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

-----

3. Mose 27:25
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

-----

3. Mose 27:26
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

-----

3. Mose 27:27
Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

-----

3. Mose 27:28
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

-----

3. Mose 27:31
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.


Öffentlich zugänglich (Public Domain)