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3. Mose 13:21
Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

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3. Mose 13:21
Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.

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3. Mose 13:5
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

3. Mose 13:6
so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

3. Mose 13:33
soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.

3. Mose 13:46
Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.

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3. Mose 13:22
Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal.

3. Mose 13:23
Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.


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