2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
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2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
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2. Mose 21:1
Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
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2. Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.
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2. Mose 21:36
Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.
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