2. Mose 21:1
Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
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2. Mose 21:1
Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
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2. Mose 21:18
Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
2. Mose 21:22
Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
2. Mose 21:23
Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele,
2. Mose 21:24
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
2. Mose 21:25
Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule.
2. Mose 21:26
Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
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2. Mose 21:28
Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.
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