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4. Mose 30:15
wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

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4. Mose 30:15
wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

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4. Mose 30:2
Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

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4. Mose 30:3
Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,

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4. Mose 30:4
und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.

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4. Mose 30:6
Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,

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4. Mose 30:7
und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.

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4. Mose 30:9
Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.

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4. Mose 30:10
Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,

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4. Mose 30:11
und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.


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