3. Mose 25:24
Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
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3. Mose 25:24
Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
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3. Mose 25:28
Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen.
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3. Mose 25:31
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.
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