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3. Mose 23:17
und sollt's aus euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwei Zehntel Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.

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3. Mose 23:17
und sollt's aus euren Wohnungen opfern, nämlich zwei Webebrote von zwei Zehntel Semmelmehl, gesäuert und gebacken, zu Erstlingen dem HERRN.

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3. Mose 23:13
samt dem Speisopfer: zwei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, als ein Opfer dem HERRN zum süßen Geruch; dazu das Trankopfer: ein viertel Hin Wein.

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3. Mose 23:14
Und sollt kein neues Brot noch geröstete oder frische Körner zuvor essen bis auf den Tag, da ihr eurem Gott Opfer bringt. Das soll ein Recht sein euren Nachkommen in allen euren Wohnungen.

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4. Mose 18:13
Die erste Frucht, die sie dem HERRN bringen von allem, was in ihrem Lande ist, soll dein sein; wer rein ist in deinem Hause, soll davon essen.

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5. Mose 16:10
Und sollst halten das Fest der Wochen dem HERRN, deinem Gott, daß du eine freiwillige Gabe deiner Hand gebest, nach dem dich der HERR, dein Gott, gesegnet hat;

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Offenbarung 14:4
Diese sind's, die mit Weibern nicht befleckt sind-denn sie sind Jungfrauen- und folgen dem Lamme nach, wo es hingeht. Diese sind erkauft aus den Menschen zu Erstlingen Gott und dem Lamm;


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