3. Mose 6:14
Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
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3. Mose 6:14
Und das ist das Gesetz des Speisopfers, das Aarons Söhne opfern sollen vor dem HERRN auf dem Altar.
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3. Mose 2:4
Will er aber sein Speisopfer tun vom Gebackenen im Ofen, so nehme er Kuchen von Semmelmehl, ungesäuert, mit Öl gemengt, oder ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen.
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3. Mose 2:10
Das übrige aber soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.
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3. Mose 7:6
Was männlich ist unter den Priestern, die sollen das essen an heiliger Stätte; denn es ist ein Hochheiliges.
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3. Mose 7:9
Und alles Speisopfer, das im Ofen oder auf dem Rost oder in der Pfanne gebacken ist, soll dem Priester gehören, der es opfert.
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3. Mose 7:10
Und alles Speisopfer, das mit Öl gemengt oder trocken ist, soll aller Kinder Aarons sein, eines wie des andern.
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