2. Mose 12:46
In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.
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2. Mose 12:46
In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.
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2. Mose 12:10
Und sollt nichts davon übriglassen bis morgen; wo aber etwas übrigbleibt bis morgen, sollt ihr's mit Feuer verbrennen.
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2. Mose 12:44
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.
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2. Mose 12:45
Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.
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2. Mose 12:47
Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.
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