5. Mose 28:4
Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes und die Frucht deines Viehs, die Früchte deiner Rinder und die Früchte deiner Schafe.
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5. Mose 28:4
Gesegnet wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes und die Frucht deines Viehs, die Früchte deiner Rinder und die Früchte deiner Schafe.
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5. Mose 28:2
und werden über dich kommen alle diese Segen und werden dich treffen, darum daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, bist gehorsam gewesen.
5. Mose 28:3
Gesegnet wirst du sein in der Stadt, gesegnet auf dem Acker.
5. Mose 28:6
Gesegnet wirst du sein, wenn du eingehst, gesegnet, wenn du ausgehst.
5. Mose 28:7
Und der HERR wird deine Feinde, die sich wider dich auflehnen, vor dir schlagen; durch einen Weg sollen sie ausziehen wider dich, und durch sieben Wege vor dir fliehen.
5. Mose 28:8
Der HERR wird gebieten dem Segen, daß er mit dir sei in deinem Keller und in allem, was du vornimmst, und wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat.
5. Mose 28:11
Und der HERR wird machen, daß du Überfluß an Gütern haben wirst, an der Frucht deines Leibes, an der Frucht deines Viehs, an der Frucht deines Ackers, in dem Lande, das der HERR deinen Vätern geschworen hat dir zu geben.
5. Mose 28:12
Und der HERR wird dir seinen guten Schatz auftun, den Himmel, daß er deinem Land Regen gebe zu seiner Zeit und daß er segne alle Werke deiner Hände. Und du wirst vielen Völkern leihen; du aber wirst von niemand borgen.
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5. Mose 28:15
Wenn du aber nicht gehorchen wirst der Stimme des HERRN, deines Gottes, daß du hältst und tust alle seine Gebote und Rechte, die ich dir heute gebiete, so werden alle Flüche über dich kommen und dich treffen.
5. Mose 28:18
Verflucht wird sein die Frucht deines Leibes, die Frucht deines Landes, die Frucht deiner Rinder und die Frucht deiner Schafe.
5. Mose 28:51
Es wird verzehren die Frucht deines Viehs und die Frucht deines Landes, bis du vertilgt werdest; und wird dir nichts übriglassen an Korn, Most, Öl, an Früchten der Rinder und Schafe, bis daß dich's umbringe;
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