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5. Mose 19:16
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,

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5. Mose 19:16
Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,

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5. Mose 19:18
und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben,

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5. Mose 19:19
so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust,

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5. Mose 19:20
auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir.

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5. Mose 19:21
Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß.


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