5. Mose 15:3
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
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5. Mose 15:3
Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen.
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5. Mose 15:1
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten.
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5. Mose 15:4
Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
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5. Mose 15:5
allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust.
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