4. Mose 27:11
Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.
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4. Mose 27:11
Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.
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4. Mose 27:8
Und sage den Kindern Israel: Wenn jemand stirbt und hat nicht Söhne, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden.
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4. Mose 27:7
Die Töchter Zelophehads haben recht geredet; du sollst ihnen ein Erbgut unter ihres Vaters Brüdern geben und sollst ihres Vaters Erbe ihnen zuwenden.
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