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4. Mose 15:29
Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.

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4. Mose 15:29
Und es soll ein Gesetz sein für die, so ein Versehen begehen, für den Einheimischen unter den Kindern Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt.

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4. Mose 15:27
Wenn aber eine Seele aus Versehen sündigen wird, die soll eine jährige Ziege zum Sündopfer bringen.

4. Mose 15:30
Wenn aber eine Seele aus Frevel etwas tut, es sei ein Einheimischer oder Fremdling, der hat den HERRN geschmäht. Solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;

4. Mose 15:31
denn sie hat des HERRN Wort verachtet und sein Gebot lassen fahren. Ja, sie soll ausgerottet werden; die Schuld sei ihr.

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4. Mose 15:24
wenn nun ohne Wissen der Gemeinde etwas versehen würde, so soll die ganze Gemeinde einen jungen Farren aus den Rindern zum Brandopfer machen, zum süßen Geruch dem HERRN, samt seinem Speisopfer, wie es recht ist, und einen Ziegenbock zum Sündopfer.

4. Mose 15:25
Und der Priester soll also die ganze Gemeinde der Kinder Israel versöhnen, so wird's ihnen vergeben sein; denn es ist ein Versehen. Und sie sollen bringen solch ihre Gabe zum Opfer dem HERRN und ihr Sündopfer vor dem HERRN über ihr Versehen,

4. Mose 15:26
so wird's vergeben der ganzen Gemeinde der Kinder Israel, dazu auch dem Fremdling, der unter euch wohnt, weil das ganze Volk an solchem versehen teilhat.

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4. Mose 15:15
Der ganzen Gemeinde sei eine Satzung, euch sowohl als den Fremdlingen; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen, daß vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr.

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4. Mose 15:16
Ein Gesetz, ein Recht soll euch und dem Fremdling sein, der bei euch wohnt.


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