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4. Mose 6:16
Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.

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4. Mose 6:16
Und der Priester soll's vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer machen.

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4. Mose 6:15
und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von Semmelmehl, mit Öl gemengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und ihre Speisopfer und Trankopfer.

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4. Mose 6:13
Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.

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4. Mose 6:18
Und der Geweihte soll das Haupt seines Gelübdes scheren vor der Tür der Hütte des Stifts und soll das Haupthaar seines Gelübdes nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer ist.


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