2. Mose 21:7
Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
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2. Mose 21:7
Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte.
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2. Mose 21:9
Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun.
2. Mose 21:10
Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen.
2. Mose 21:11
Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
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2. Mose 21:2
So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst.
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2. Mose 21:1
Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen:
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