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2. Mose 13:7
Darum sollst du sieben Tage ungesäuertes Brot essen, daß bei dir kein Sauerteig noch gesäuertes Brot gesehen werde an allen deinen Orten.

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2. Mose 13:7
Darum sollst du sieben Tage ungesäuertes Brot essen, daß bei dir kein Sauerteig noch gesäuertes Brot gesehen werde an allen deinen Orten.

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2. Mose 13:8
Ihr sollt euren Söhnen sagen an demselben Tage: Solches halten wir um deswillen, was uns der HERR getan hat, da wir aus Ägypten zogen.

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2. Mose 13:3
Da sprach Mose zum Volk: Gedenket an diesen Tag, an dem ihr aus Ägypten, aus dem Diensthause, gegangen seid, daß der HERR euch mit mächtiger Hand von hinnen hat ausgeführt; darum sollst du nicht Sauerteig essen.

2. Mose 13:4
Heute seid ihr ausgegangen, in dem Monat Abib.

2. Mose 13:5
Wenn dich nun der HERR bringen wird in das Land der Kanaaniter, Hethiter, Amoriter, Heviter und Jebusiter, daß er deinen Vätern geschworen hat dir zu geben, ein Land, darin Milch und Honig fließt, so sollst du diesen Dienst halten in diesem Monat.

2. Mose 12:16
Der Tag soll heilig sein, daß ihr zusammenkommt; und der siebente soll auch heilig sein, daß ihr zusammenkommt. Keine Arbeit sollt ihr an dem tun; außer, was zur Speise gehört für allerlei Seelen, das allein mögt ihr für euch tun.

2. Mose 34:18
Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, um die Zeit des Monats Abib; denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen.

5. Mose 16:8
Sechs Tage sollst du ungesäuertes essen, und am siebenten Tag ist die Versammlung des HERRN, deines Gottes; da sollst du keine Arbeit tun.

Apostelgeschichte 12:3
Und da er sah, daß es den Juden gefiel, fuhr er fort und fing Petrus auch. Es waren aber eben die Tage der süßen Brote.

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2. Mose 13:9
Darum soll dir's sein ein Zeichen in deiner Hand und ein Denkmal vor deinen Augen, auf daß des HERRN Gesetz sei in deinem Munde; denn der HERR hat dich mit mächtiger Hand aus Ägypten geführt.

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2. Mose 12:8
Und sollt also das Fleisch essen in derselben Nacht, am Feuer gebraten, und ungesäuertes Brot, und sollt es mit bitteren Kräutern essen.

4. Mose 9:11
aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,


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