1 2 3 4 1-4 5

4. Mose 36:7
auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.

--------------------

   1 2 3 4 1-4 5

4. Mose 36:7
auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.

--------------------


4. Mose 36:6
Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters,

4. Mose 36:7
auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter.

4. Mose 36:8
Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte

1. Chronik 23:22
Eleasar aber starb und hatte keine Söhne, sondern Töchter; und die Kinder des Kis, ihre Brüder, nahmen sie.

-----

3. Mose 25:23
Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir.

-----

Hesekiel 46:18
Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren Gütern stoßen, sondern soll sein eigenes Gut auf seine Kinder vererben, auf daß meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum zerstreut werde.

-----

1. Könige 21:3
Aber Naboth sprach zu Ahab: Das lasse der HERR fern von mir sein, daß ich dir meiner Väter Erbe sollte geben!

-----

4. Mose 27:8
Und sage den Kindern Israel: Wenn jemand stirbt und hat nicht Söhne, so sollt ihr sein Erbe seiner Tochter zuwenden.

4. Mose 27:9
Hat er keine Tochter, sollt ihr's seinen Brüdern geben.

4. Mose 27:10
Hat er keine Brüder, sollt ihr's seines Vaters Brüdern geben.

4. Mose 27:11
Hat er nicht Vatersbrüder, sollt ihr's seinen nächsten Blutsfreunden geben, die ihm angehören in seinem Geschlecht, daß sie es einnehmen. Das soll den Kindern Israel ein Gesetz und Recht sein, wie der HERR dem Mose geboten hat.

-----

4. Mose 33:54
Und sollt das Land austeilen durchs Los unter eure Geschlechter. Denen, deren viele sind, sollt ihr desto mehr zuteilen, und denen, deren wenige sind, sollt ihr desto weniger zuteilen. Wie das Los einem jeglichen daselbst fällt, so soll er's haben; nach den Stämmen eurer Väter sollt ihr's austeilen.

5. Mose 21:16
und die Zeit kommt, daß er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten,

-----

Hesekiel 46:16
So spricht der Herr HERR: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen.

-----

4. Mose 26:33
Zelophehad aber war Hephers Sohn und hatte keine Söhne sondern Töchter; die hießen Mahela, Noa, Hogla, Milka und Thirza.

4. Mose 27:1
Und die Töchter Zelophehads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, unter den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs, mit Namen Mahela, Noa, Hogla, Milka und Thirza, kamen herzu

Josua 17:3
Aber Zelophehad, der Sohn Hephers, des Sohnes Gilead, des Sohnes Machir, des Sohnes Manasses, hatte keine Söhne, sondern Töchter, und ihre Namen sind diese: Mahela, Noa, Hogla, Milka, Thirza;

1. Chronik 7:15
Und Machir gab Huppim und Suppim Weiber; und seine Schwester hieß Maacha. Sein andrer Sohn hieß Zelophehad; und Zelophehad hatte Töchter.

-----

4. Mose 27:4
Warum soll denn unsers Vaters Name unter seinem Geschlecht untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns auch ein Gut unter unsers Vaters Brüdern!

4. Mose 27:6
Und der HERR sprach zu ihm:

4. Mose 27:7
Die Töchter Zelophehads haben recht geredet; du sollst ihnen ein Erbgut unter ihres Vaters Brüdern geben und sollst ihres Vaters Erbe ihnen zuwenden.


Öffentlich zugänglich (Public Domain)