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4. Mose 29:15
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

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4. Mose 29:15
und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

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4. Mose 29:14
samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

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4. Mose 29:13
und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

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4. Mose 29:10
und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

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4. Mose 29:12
Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern


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