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3. Mose 27:16
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

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3. Mose 27:16
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

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Jesaja 5:10
Denn zehn Acker Weinberg soll nur einen Eimer geben und ein Malter Samen soll nur einen Scheffel geben.

Hesekiel 45:11
Epha und Bath sollen gleich sein, daß ein Bath den zehnten Teil vom Homer habe und das Epha den zehnten Teil vom Homer; denn nach dem Homer soll man sie beide messen.

2. Mose 16:36
Ein Gomer aber ist der zehnte Teil eines Epha.

2. Mose 16:16
Das ist's aber, was der HERR geboten hat: Ein jeglicher sammle, soviel er für sich essen mag, und nehme einen Gomer auf ein jeglich Haupt nach der Zahl der Seelen in seiner Hütte.

4. Mose 11:32
Da machte sich das Volk auf denselben ganzen Tag und die ganze Nacht und den ganzen andern Tag und sammelten Wachteln; und welcher am wenigsten sammelte, der sammelte zehn Homer. Uns sie hängten sie auf um das Lager her.

Hosea 3:2
Und ich ward mit ihr eins um fünfzehn Silberlinge und anderthalb Scheffel Gerste

Hesekiel 45:13
Das soll nun das Hebopfer sein, das ihr heben sollt, nämlich den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Weizen und den sechsten Teil eines Epha von einem Homer Gerste.

Hesekiel 45:14
Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Bath vom Kor, welches zehn Bath oder ein Homer ist; denn zehn Bath machen einen Homer.

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3. Mose 27:3
so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums,

3. Mose 27:15
So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.

3. Mose 27:16
Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.

3. Mose 27:17
Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten.

3. Mose 27:18
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.

3. Mose 27:19
Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.

3. Mose 27:20
Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können;

3. Mose 27:21
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

3. Mose 27:22
Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist,

3. Mose 27:23
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.

3. Mose 27:24
Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei.

3. Mose 27:25
Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera.

3. Mose 27:26
Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN.

3. Mose 27:27
Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte.

3. Mose 27:31
Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben.


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