3. Mose 22:30
so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.
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3. Mose 22:30
so sollt ihr's desselben Tages essen und sollt nichts übrig bis auf den Morgen behalten; denn ich bin der HERR.
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3. Mose 22:26
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
3. Mose 22:27
Wenn ein Ochs oder Lamm oder Ziege geboren ist, so soll es sieben Tage bei seiner Mutter sein, und am achten Tage und darnach mag man's dem HERRN opfern, so ist's angenehm.
3. Mose 22:28
Es sei ein Ochs oder Schaf, so soll man's nicht mit seinem Jungen auf einen Tag schlachten.
3. Mose 22:29
Wenn ihr aber wollt dem HERRN ein Lobopfer tun, das von euch angenehm sei,
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3. Mose 7:15
Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll desselben Tages gegessen werden, da es geopfert ist, und nichts übriggelassen werden bis an den Morgen.
3. Mose 7:16
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas übrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
3. Mose 7:17
Aber was vom geopferten Fleisch übrigbleibt am dritten Tage, soll mit Feuer verbrannt werden.
Sprüche 7:14
Ich habe Dankopfer für mich heute bezahlt für meine Gelübde.
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3. Mose 22:31
Darum haltet meine Gebote und tut darnach; denn ich bin der HERR.
3. Mose 22:32
Daß ihr meinen heiligen Namen nicht entheiligt, und ich geheiligt werde unter den Kindern Israel; denn ich bin der HERR, der euch heiligt,
3. Mose 22:33
der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euer Gott wäre, ich, der HERR.
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