3. Mose 22:14
Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
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3. Mose 22:14
Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
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3. Mose 5:14
Und der HERR redete mit Mose und sprach:
3. Mose 5:15
Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer.
3. Mose 5:16
Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben.
3. Mose 5:17
Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
3. Mose 5:18
und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben.
3. Mose 27:15
So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
3. Mose 6:5
oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt.
3. Mose 27:13
Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben.
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3. Mose 22:10
Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.
3. Mose 22:11
Wenn aber der Priester eine Seele um sein Geld kauft, die mag davon essen; und was ihm in seinem Hause geboren wird, das mag auch von seinem Brot essen.
3. Mose 22:12
Wenn aber des Priesters Tochter eines Fremden Weib wird, die soll nicht von der heiligen Hebe essen.
3. Mose 22:13
Wird sie aber eine Witwe oder ausgestoßen und hat keine Kinder und kommt wieder zu ihres Vaters Hause, so soll sie essen von ihres Vaters Brot, wie da sie noch Jungfrau war. Aber kein Fremdling soll davon essen.
3. Mose 22:14
Wer sonst aus Versehen von dem Heiligen ißt der soll den fünften Teil dazutun und dem Priester geben samt dem Heiligen,
3. Mose 22:15
auf daß sie nicht entheiligen das Heilige der Kinder Israel, das sie dem HERRN heben,
3. Mose 22:16
auf daß sie nicht mit Missetat und Schuld beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
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3. Mose 4:2
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn eine Seele sündigen würde aus Versehen an irgend einem Gebot des HERRN und täte, was sie nicht tun sollte:
3. Mose 4:22
Wenn aber ein Fürst sündigt und irgend etwas wider des HERRN, seines Gottes, Gebote tut, was er nicht tun sollte, und versieht etwas, daß er verschuldet,
3. Mose 4:27
Wenn aber eine Seele vom gemeinen Volk etwas versieht und sündigt, daß sie wider irgend eines der Gebote des HERRN tut, was sie nicht tun sollte, und sich also verschuldet,
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