3. Mose 13:24
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
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3. Mose 13:24
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
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3. Mose 13:10
Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,
3. Mose 13:25
und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
3. Mose 13:26
Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
3. Mose 13:27
und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
3. Mose 13:28
Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
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3. Mose 13:18
Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
3. Mose 13:19
darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
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