2. Mose 39:20
Und sie machten zwei andere goldene Ringe, die taten sie unten an die zwei Schulterstücke vorn am Leibrock, wo er zusammengeht, oben über dem Gurt des Leibrocks,
--------------------
2. Mose 39:20
Und sie machten zwei andere goldene Ringe, die taten sie unten an die zwei Schulterstücke vorn am Leibrock, wo er zusammengeht, oben über dem Gurt des Leibrocks,
--------------------
2. Mose 39:21
daß das Schild mit seinen Ringen an die Ringe des Leibrocks geknüpft würde mit einer blauen Schnur, daß es über dem Gurt des Leibrocks hart anläge und nicht vom Leibrock los würde, wie der HERR dem Mose geboten hatte.
-----
2. Mose 39:10
Und füllten es mit vier Reihen Steinen: die erste Reihe war ein Sarder, Topas und Smaragd;
2. Mose 39:11
die andere ein Rubin, Saphir und Demant;
2. Mose 39:12
die dritte ein Lynkurer, Achat und Amethyst;
2. Mose 39:13
die vierte ein Türkis, Onyx und Jaspis, umher gefaßt mit Gold in allen Reihen.
2. Mose 28:17
Und sollst's füllen die vier Reihen voll Steine. Die erste Reihe sei ein Sarder, Topas, Smaragd;
-----
2. Mose 39:14
Und die Steine standen nach den zwölf Namen der Kinder Israel, gegraben durch die Steinschneider, daß auf einem jeglichen ein Name stand nach den zwölf Stämmen.
2. Mose 39:15
Und sie machten am Schild Ketten mit zwei Enden von feinem Golde
2. Mose 39:16
und zwei goldene Fassungen und zwei goldene Ringe und hefteten die zwei Ringe auf die zwei Ecken des Schildes.
2. Mose 39:17
Und die zwei goldenen Ketten taten sie in die zwei Ringe auf den Ecken des Schildes.
2. Mose 39:18
Aber die zwei Enden der Ketten taten sie an die zwei Fassungen und hefteten sie auf die Schulterstücke des Leibrocks vornehin.
2. Mose 39:19
Und machten zwei andere goldene Ringe und hefteten sie an die zwei andern Ecken des Schildes an seinen Rand, inwendig gegen den Leibrock.
-----
2. Mose 28:28
Und man soll das Schild mit seinen Ringen mit einer blauen Schnur an die Ringe des Leibrocks knüpfen, daß es über dem Gurt des Leibrocks hart anliege und das Schild sich nicht vom Leibrock losmache.
Öffentlich zugänglich (Public Domain)