2. Mose 26:18
Ihrer zwanzig sollen stehen gegen Mittag.
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2. Mose 26:19
Die sollen vierzig silberne Füße unten haben, je zwei Füße unter einem jeglichen Brett an seinen zwei Zapfen.
2. Mose 26:20
Also auf der andern Seite gegen Mitternacht sollen auch zwanzig Bretter stehen
2. Mose 26:21
und vierzig silberne Füße, je zwei Füße unter jeglichem Brett.
2. Mose 26:22
Aber hinten an der Wohnung gegen Abend sollst du sechs Bretter machen;
2. Mose 26:23
dazu zwei Bretter hinten an die zwei Ecken der Wohnung,
2. Mose 26:24
daß ein jegliches der beiden sich mit seinem Eckbrett von untenauf geselle und oben am Haupt gleich zusammenkomme mit einer Klammer;
2. Mose 26:25
daß es acht Bretter seien mit ihren silbernen Füßen, deren sollen sechzehn sein, je zwei unter einem Brett.
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2. Mose 26:16
Zehn Ellen lang soll ein Brett sein und anderthalb Ellen breit.
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2. Mose 26:17
Zwei Zapfen soll ein Brett haben, daß eins an das andere könne gesetzt werden. Also sollst du alle Bretter der Wohnung machen.
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2. Mose 27:9
Du sollst auch der Wohnung einen Hof machen, einen Umhang von gezwirnter weißer Leinwand, auf einer Seite hundert Ellen lang, gegen Mittag,
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