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2. Mose 22:10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

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2. Mose 22:10
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,

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2. Mose 22:11
so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse.

Sprüche 30:9
Ich möchte sonst, wo ich zu satt würde, verleugnen und sagen: Wer ist der HERR? Oder wo ich zu arm würde, möchte ich stehlen und mich an dem Namen meines Gottes vergreifen.

1. Könige 8:31
Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt und es wird ihm ein Eid aufgelegt, den er schwören soll, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Hause:

Jeremia 7:9
Daneben seid ihr Diebe, Mörder, Ehebrecher und Meineidige und räuchert dem Baal und folgt fremden Göttern nach, die ihr nicht kennt.

Sacharja 5:4
Ich will ihn ausgehen lassen, spricht der HERR Zebaoth, daß er soll kommen über das Haus des Diebes und über das Haus derer, die bei meinem Namen fälschlich schwören; er soll bleiben in ihrem Hause und soll's verzehren samt seinem Holz und Steinen.

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2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.

2. Mose 22:13
Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen.

1. Mose 31:39
was die Tiere zerrissen, brachte ich dir nicht, ich mußte es bezahlen; du fordertest es von meiner Hand, es mochte mir des Tages oder des Nachts gestohlen sein.

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2. Mose 22:7
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;

2. Mose 22:8
findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die “Götter” bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

2. Mose 22:9
Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die “Götter” kommen. Welchen die “Götter” verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

3. Mose 6:2
Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem Herrn vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht,

2. Mose 22:1
Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf.

2. Mose 22:5
Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.


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