1 2 3 4 1-4 5

2. Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

--------------------

   1 2 3 4 1-4 5

2. Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

--------------------


2. Mose 21:33
So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,

2. Mose 21:34
so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein.

2. Mose 21:35
Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.

2. Mose 21:36
Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben.

3. Mose 24:18
Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib.

-----

2. Mose 21:29
Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben.

2. Mose 21:30
Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt.

2. Mose 22:6
Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

2. Mose 22:14
Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.

2. Mose 22:12
Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.


Öffentlich zugänglich (Public Domain)