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2. Mose 12:45
Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.

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2. Mose 12:45
Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.

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2. Mose 12:43
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Weise Passah zu halten. Kein Fremder soll davon essen.

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2. Mose 12:44
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.

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2. Mose 12:19
daß man sieben Tage keinen Sauerteig finde in euren Häusern. Denn wer gesäuertes Brot ißt, des Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, es sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande.

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2. Mose 12:46
In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.

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2. Mose 12:48
So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.

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3. Mose 22:10
Kein anderer soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisaß oder Tagelöhner.

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2. Mose 12:47
Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.

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2. Mose 12:49
Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.

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2. Chronik 30:18
Auch war des Volks viel von Ephraim, Manasse, Isaschar und Sebulon, die nicht rein waren, sondern aßen das Osterlamm, aber nicht, wie geschrieben steht. Denn Hiskia bat für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle gnädig sein


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