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2. Mose 12:44
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.

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2. Mose 12:44
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.

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2. Mose 12:43
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Weise Passah zu halten. Kein Fremder soll davon essen.

2. Mose 12:44
Aber wer ein erkaufter Knecht ist, den beschneide man, und dann esse er davon.

2. Mose 12:45
Ein Beisaß und Mietling sollen nicht davon essen.

2. Mose 12:46
In einem Hause soll man's essen; ihr sollt nichts von seinem Fleisch hinaus vor das Haus tragen und sollt kein Bein an ihm zerbrechen.

2. Mose 12:47
Die ganze Gemeinde Israel soll solches tun.

2. Mose 12:48
So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.

2. Mose 12:49
Einerlei Gesetz sei dem Einheimischen und dem Fremdling, der unter euch wohnt.

4. Mose 9:2
Laß die Kinder Israel Passah halten zu seiner Zeit,

2. Chronik 30:18
Auch war des Volks viel von Ephraim, Manasse, Isaschar und Sebulon, die nicht rein waren, sondern aßen das Osterlamm, aber nicht, wie geschrieben steht. Denn Hiskia bat für sie und sprach: Der HERR, der gütig ist, wolle gnädig sein

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1. Mose 17:12
Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen.

1. Mose 17:13
Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund.

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2. Mose 22:3
Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.

3. Mose 25:44
Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,


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