Apostelgeschichte 23:29
Da befand ich, daß er beschuldigt ward von wegen Fragen ihres Gesetzes, aber keine Anklage hatte, des Todes oder der Bande wert.

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Apostelgeschichte 23:29
Da befand ich, daß er beschuldigt ward von wegen Fragen ihres Gesetzes, aber keine Anklage hatte, des Todes oder der Bande wert.

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Apostelgeschichte 18:14
Da aber Paulus wollte den Mund auftun, sprach Gallion zu den Juden: Wenn es ein Frevel oder eine Schalkheit wäre, liebe Juden, so höre ich euch billig;

Apostelgeschichte 18:15
weil es aber eine Frage ist von der Lehre und von den Worten und von dem Gesetz unter euch, so seht ihr selber zu; ich denke darüber nicht Richter zu sein.

Apostelgeschichte 25:19
Sie hatten aber etliche Fragen wider ihn von ihrem Aberglauben und von einem verstorbenen Jesus, von welchem Paulus sagte, er lebe.

Apostelgeschichte 25:20
Da ich aber mich auf die Frage nicht verstand, sprach ich, ob er wollte gen Jerusalem reisen und daselbst sich darüber lassen richten.

Apostelgeschichte 15:2
Da sich nun ein Aufruhr erhob und Paulus und Barnabas einen nicht geringen Streit mit ihnen hatten, ordneten sie, daß Paulus und Barnabas und etliche andere aus ihnen hinaufzögen gen Jerusalem zu den Aposteln und Ältesten um dieser Frage willen.

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Apostelgeschichte 25:25
Aber, da ich vernahm, daß er nichts getan hatte, das des Todes wert sei, und er sich selber auf den Kaiser berief, habe ich beschlossen, ihn zu senden.

Apostelgeschichte 26:31
und wichen beiseits, redeten miteinander und sprachen: Dieser Mensch hat nichts getan, das des Todes oder der Bande wert sei.

Apostelgeschichte 25:11
Habe ich aber jemand Leid getan und des Todes wert gehandelt, so weigere ich mich nicht, zu sterben; ist aber der keines nicht, dessen sie mich verklagen, so kann mich ihnen niemand übergeben. Ich berufe mich auf den Kaiser!

Apostelgeschichte 28:18
Diese, da sie mich verhört hatten, wollten sie mich losgeben, dieweil keine Ursache des Todes an mir war.

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Apostelgeschichte 25:16
Denen antwortete ich: Es ist der Römer Weise nicht, daß ein Mensch übergeben werde, ihn umzubringen, ehe denn der Verklagte seine Kläger gegenwärtig habe und Raum empfange, sich auf die Anklage zu verantworten.


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