4. Mose 18:14
Alles Verbannte in Israel soll dein sein.

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4. Mose 18:14
Alles Verbannte in Israel soll dein sein.

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3. Mose 27:21
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

3. Mose 27:28
Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN.

3. Mose 27:29
Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben.

Hesekiel 44:29
Sie sollen ihre Nahrung haben vom Speisopfer, Sündopfer und Schuldopfer, und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören.

5. Mose 7:26
Darum sollst du nicht in dein Haus den Greuel bringen, daß du nicht wie dasselbe verbannt werdest; sondern du sollst einen Ekel und Greuel daran haben, denn es ist verbannt.

Josua 6:17
Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem HERRN verbannt sein. Allein die Hure Rahab soll leben bleiben und alle, die mit ihr im Hause sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten.

Josua 6:18
Allein hütet euch von dem Verbannten, daß ihr euch nicht verbannt, so ihr des Verbannten etwas nehmt, und macht das Lager Israel verbannt und bringt's in Unglück.

3. Mose 27:1
Und der HERR redete mit Mose und sprach:

Josua 7:1
Aber die Kinder Israel vergriffen sich an dem Verbannten; denn Achan, der Sohn Charmis, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Serahs, vom Stamm Juda nahm des Verbannten etwas. Da ergrimmte der Zorn des HERRN über die Kinder Israel.

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3. Mose 25:29
Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.

3. Mose 25:30
Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr.

3. Mose 25:31
Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden.

3. Mose 27:14
Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.

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5. Mose 18:3
Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst

5. Mose 18:4
und die Erstlinge deines Korns, deines Mostes und deines Öls und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe.

1. Korinther 9:13
Wisset ihr nicht, daß, die da opfern, essen vom Altar, und die am Altar dienen, vom Altar Genuß haben?

1. Korinther 9:14
Also hat auch der HERR befohlen, daß, die das Evangelium verkündigen, sollen sich vom Evangelium nähren.


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