4. Mose 5:9
Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.

--------------------

 

4. Mose 5:9
Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein.

--------------------


2. Könige 12:16
Aber das Geld von Schuldopfern und Sündopfern ward nicht zum Hause des HERRN gebracht; denn es gehörte den Priestern.

3. Mose 2:3
Das übrige aber vom Speisopfer soll Aarons und seiner Söhne sein. Das soll ein Hochheiliges sein von den Feuern des HERRN.

3. Mose 10:13
Ihr sollt's aber an heiliger Stätte essen; denn das ist dein Recht und deiner Söhne Recht an den Opfern des HERRN; denn so ist's mir geboten.

4. Mose 18:9
Das sollst du haben von dem Hochheiligen: Was nicht angezündet wird von allen ihren Gaben an allen ihren Speisopfern und an allen ihren Sündopfern und an allen ihren Schuldopfern, die sie mir geben, das soll dir und deinen Söhnen ein Hochheiliges sein.

5. Mose 18:3
Das soll aber das Recht der Priester sein an dem Volk, an denen, die da opfern, es sei Ochse oder Schaf, daß man dem Priester gebe den Arm und beide Kinnbacken und den Wanst

3. Mose 27:21
sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein.

4. Mose 3:48
und sollst das Geld für die, so überzählig sind unter ihnen, geben Aaron und seinen Söhnen.

4. Mose 18:12
Alles beste Öl und alles Beste vom Most und Korn, nämlich ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben.

4. Mose 18:21
Den Kindern Levi aber habe ich alle Zehnten gegeben in Israel zum Erbgut für ihr Amt, das sie mir tun an der Hütte des Stifts.

-----

2. Mose 29:27
Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die gewebt und gehebt sind von dem Widder der Füllung Aarons und seiner Söhne.

-----

4. Mose 18:8
Und der HERR sagte zu Aaron: Siehe, ich habe dir gegeben meine Hebopfer von allem, was die Kinder Israel heiligen, als Gebühr dir und deinen Söhnen zum ewigen Recht.


Öffentlich zugänglich (Public Domain)