3. Mose 13:5
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

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3. Mose 13:5
und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

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3. Mose 13:4
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage

4. Mose 5:3
Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne.

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3. Mose 8:33
Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllt,

3. Mose 8:34
wie es an diesem Tage geschehen ist; der HERR hat's geboten zu tun, auf daß ihr versöhnt seid.

3. Mose 8:35
Und sollt vor der Tür der Hütte des Stifts Tag und Nacht bleiben sieben Tage lang und sollt nach dem Gebot des HERRN tun, daß ihr nicht sterbet; denn also ist mir's geboten.


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