2. Mose 40:11
Sollst auch das Handfaß und seinen Fuß salben und weihen.

--------------------

 

2. Mose 40:11
Sollst auch das Handfaß und seinen Fuß salben und weihen.

--------------------


2. Mose 40:10
Und sollst den Brandopferaltar salben mit allem seinem Geräte, und weihen, daß er hochheilig sei.

3. Mose 8:10
Und Mose nahm das Salböl und salbte die Wohnung und alles, was darin war, und weihte es

3. Mose 8:11
und sprengte damit siebenmal auf den Altar und salbte den Altar mit allem seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß, daß es geweiht würde,

3. Mose 8:12
und goß von dem Salböl auf Aarons Haupt und salbte ihn, daß er geweiht würde,

4. Mose 7:1
Und da Mose die Wohnung aufgerichtet hatte und sie gesalbt und geheiligt allem ihrem Geräte, dazu auch den Altar mit allem seinem Geräte gesalbt und geheiligt,

2. Mose 29:36
und täglich einen Farren zum Sündopfer schlachten zur Versöhnung. Und sollst den Altar entsündigen, wenn du ihn versöhnst, und sollst ihn salben, daß er geweiht werde.

Hebräer 9:21
Und die Hütte und alles Geräte des Gottesdienstes besprengte er gleicherweise mit Blut.

-----

2. Mose 30:26
Und sollst damit salben die Hütte des Stifts und die Lade des Zeugnisses,

2. Mose 30:27
den Tisch mit allem seinem Geräte, den Leuchter mit seinem Geräte, den Räucheraltar,

2. Mose 30:28
den Brandopferaltar mit allem seinem Geräte und das Handfaß mit seinem Fuß.

2. Mose 30:29
Und sollst sie also weihen, daß sie hochheilig seien; denn wer sie anrühren will, der ist dem Heiligtum verfallen.

2. Mose 30:30
Aaron und seine Söhne sollst du auch salben und sie mir zu Priestern weihen.

-----

2. Mose 31:9
den Brandopferaltar mit allem seinem Geräte, das Handfaß mit seinem Fuß,

2. Mose 35:16
den Brandopferaltar mit seinem ehernen Gitter, Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuße;

2. Mose 38:8
Und machte ein Handfaß von Erz und seinen Fuß auch von Erz aus Spiegeln der Weiber, die vor der Tür der Hütte des Stifts dienten.

2. Mose 39:39
den ehernen Altar und sein ehernes Gitter mit seinen Stangen und allem seinem Geräte; das Handfaß mit seinem Fuß;


Öffentlich zugänglich (Public Domain)